...Kurze Pause für mehr Gelassenheit, innere Ruhe und Konzentration mit Qi-Gong am Arbeitsplatz!
Warum Qi-Gong?
"Qi" bedeutet Lebensenergie, "Gong" steht für Übung, Methode, Fähigkeit. Die Qi-Gong Übungen helfen:
- Stress abzubauen
- Konzentrationsfähigkeit zu fördern
- zur inneren Ruhe und Ausgeglichenkeit zu finden
- die Gesundheit in körperlicher, emotionaler & geistiger Hinsicht zu verbessern.
Wie hilft mir Qi-Gong am Arbeitsplatz
Neue Forschungsergebnisse zeigen uns, dass der Mensch sich besser entscheiden kann, und auch leichter auf bessere, kreativere Ideen kommt, sobald er in einem entspannten Zustand ist.
Qi-Gong Übungen am Arbeitsplatz helfen genau diesen Zustand zu erreichen und Ihre Mitarbeiter nehmen danach gestärkt ihre Arbeit wieder auf.
Qi-Gong Übungen am Arbeitsplatz helfen genau diesen Zustand zu erreichen und Ihre Mitarbeiter nehmen danach gestärkt ihre Arbeit wieder auf.
Medizinisches Qi-Gong
Die Qi-Gong Übungen die ich anbiete, gehören zur medizinisches Qi-Gong Richtung.
Diese Übungen bieten neben stressreduzierenden und konzentrationsfördernden Effekten, Ihren Mitarbeitern eine Möglichkeit bei gesundheitlichen Problemen wie
Ihre Mitarbeiter lernen Übungen, die Sie auch alleine zu Hause anwenden können, um Ihre gesundheitliche Situation dauerhaft zu sichern und zu verbessern.
Diese Übungen bieten neben stressreduzierenden und konzentrationsfördernden Effekten, Ihren Mitarbeitern eine Möglichkeit bei gesundheitlichen Problemen wie
- Magen-Darm Problemen
- Rücken-Problemen
- Kopfschmerzen
- Atemwegserkrankungen
- geschwächtem Immunsystem
- Schlafstörungen
- emotionale Störungen
- ...etc.
Ihre Mitarbeiter lernen Übungen, die Sie auch alleine zu Hause anwenden können, um Ihre gesundheitliche Situation dauerhaft zu sichern und zu verbessern.
Wenn Sie Ihre Mitarbeiter bei Ihrer Wohlbefinden am Arbeitsplatz weiter unterstützen wollen,
dann sind Sie bei mir richtig. Sie finden meine Telefonnummer und E-mail Adresse auf der Kontakt Seite.
Gut zu wissen
Sie können die Kosten als Gehaltsextra für Ihre Angestellten verbuchen und von der Steuer absetzen, wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil (Az.VI R177/99) entschieden hat.
Siehe Bericht des Handelsblattes „Steuerbonus für gesunde Mitarbeiter“ vom 22.07.2009.
Siehe Bericht des Handelsblattes „Steuerbonus für gesunde Mitarbeiter“ vom 22.07.2009.